ATD 2/2009 - Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit als amtlicher Tierarzt im Überblick (Teil 2)
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- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 26. Juli 2009 20:50
In der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 wurde festgelegt, welche Aufgaben der amtliche Tierarzt zu erfüllen hat. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl von Tätigkeiten, für deren Durchführung nicht nur die Kenntnis weiter Teile des EU-Hygienepakets inklusive zugehöriger europäischer und nationaler Durchführungsvorschriften erforderlich ist, sondern zudem auch noch Wissen bezüglich weiterer Rechtsvorschriften, die z.T. nicht unmittelbar im Kontext der Fleischhygiene und -überwachung stehen. Um sich über einzelne Aufgaben des amtlichen Tierarztes konkret zu informieren, müssen in der Regel mehrere Rechtsvorschriften konsultiert werden, wobei hier ein klarer Mangel an Übersichtlichkeit deutlich wird. Um die Orientierung in der komplexen Rechtsmaterie zu erleichtern, werden im vorliegenden Beitrag zu jeder Aufgabe des amtlichen Tierarztes diejenigen Rechtsvorschriften aufgeführt, welche diesbezügliche Vorgaben enthalten, unter Angabe der betreffenden Fundstellen innerhalb der Rechtstexte. Hierdurch soll gleichsam eine Fundstellenliste zur Verfügung gestellt werden, die das Auffinden von relevanten rechtlichen Vorgaben vereinfacht.
Anschrift der Verfasser:
B. Sperner, A. Stolle
Lehrstuhl für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs
Veterinärwissenschaftliches Department
Tierärztliche Fakultät Ludwig-Maximilians-Universität München
Schönleutnerstraße 8
85764 Oberschleißheim





