ATD 1/2012 - Niedrigpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7 in Geflügelbeständen
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- Zuletzt aktualisiert am Montag, 23. Juli 2012 18:39
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Ärgernis oder gefährliche Vorstufe der Geflügelpest?
Infektionen des Geflügels mit niedrig pathogenen aviären Influenza A Viren (NPAIV) verlaufen häufig mit milder Klinik oder sogar symptomlos. Dennoch sind Infektionen mit NPAIV der Subtypen H5 und H7 anzeigepflichtig, und Geflügel betroffener Bestände ist grundsätzlich zu töten und unschädlich zu beseitigen. Grundlage dieser Maßnahmen sind Erkenntnisse darüber, dass hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAIV) stets spontan durch Mutation aus NPAIV der Subtypen H5 und H7 hervorgehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass NPAIV zur hochpathogenen Variante mutieren, korreliert positiv mit deren Replikationsaktivität in Geflügel. Der in den einschlägigen Rechtsgrundlagen verankerte Grundsatz der Tötung und unschädlichen Beseitigung infizierter und infektionsverdächtiger Bestände trägt diesen Erkenntnissen Rechnung. dennoch ist die ethisch-tierschutzrechtlich motivierte Forderung nach einer differnezierten Rechtsgüterabwägung in Hinblick auf den "vernünftigen Grund" für die Tötung solcher klinisch oft gesunden Bestände absolut berechtigt.
Korrespondierender Autor:
T. C. Harder
Institut für Diagnostische Virologie
Friedrich-Loeffler-Institut
Südufer 10
17493 Greifswald - Insel Riems




