ATD 1/2012 - Augen und Ohren von Schweinen
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- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 15. April 2012 21:22
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Eine Abwägung von Verbrauchrschutz und Marktaspekten
Bei Schweineschlachtungen besteht die Frage, ob Augen und Ohrenausschnitte generell untauglich zum Genuss für Menschen sind oder ob die Bewertung dieser Tierkörperteile der Einzelfallentscheidung durch den amtlichen Tierarzt unterliegen. Die fleischgesetzlichen Vorschriften (Marktrecht) schlagen die genannten Teile jedoch dem Schlachtgewicht zu und verlangen bei Entfernung vor der Wägung einen Gewichtsausgleich durch Korrekturfaktoren. Das Marktrecht sieht außerdem eine Genehmigungspflicht vor, wenn der Schlachtbetrieb die generelle Entfernung von Augen und Ohrenausschnitten praktizieren will.
Autoren:
A. Stolle, N. Kunz
Donauschwabenstr. 18
85386 Eching




