ATD 1/2012 - Rohmilchüberwachung in Nordwestdeutschland und den Niederlanden

Mit zunehmendem grenzüberschreitendem Handel gewinnt die Informationsweitergabe von Keim- oder Zellzahlüberschreitungen sowie zu Nachweisen von Hemmstoffen in der Milch an die zuständige Behörde über Landes- und Bundesgrenzen hinweg an Bedeutung. Im Rahmen eines länderübergreifenden EU-Projekts (Safe-Guard), das die Niederlande und die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen einbezieht, werden Informationsflüsse und Untersuchungssysteme im Rahmen der Rohmilchüberwachung beschrieben und analysiert, in wieweit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können. Ersten Ergebnissen zufolge werden deutsche Behörden über Befunde zu in die Niederlande liefernden deutschen Landwirten derzeit nicht informiert. Hierzu wäre erforderlich, dass die niederländischen Molkereien zur Übermittlung der Untersuchungsergebnisse beauftragt würden, wozu jedoch bislang keinerlei rechtliche Grundlage besteht. Auch innerhalb der BRD wird bei der Mitteilung von Befunden nicht vollständig einheitlich verfahren. Im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist ein den Handelswegen angepasstes möglichst einheitliches Meldeverfahren erforderlich, das aber gleichzeitig die Eigenverantwortlichekeit und die damit einhergehenden Pflichten der milchliefernden Landwirte berücksichtigt.

Autor:
V. Krömker
Fachhochschule Hannover
Fak. II - Mikrobiologie
Heisterbergallee 12
30453 Hannover

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