ATD 2/2011 - Tierarzneimittelüberwachung von Aquakulturen
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- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 19. Juli 2011 19:27
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Mit dem Sonderprojekt "Aquakulturen" sollten die Versorgung von Fischzuchten in Baden-Württemberg mit arzneilich wirksamen Stoffen, evtl. vorhandene Therapielücken und die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Vorschriften durch die beteiligten Tierärzte und Tierhalter erfasst werden. Probenahmen von Fischen und Teichschlamm sollten auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Substanzen untersucht werden.
Die Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) am Regierungspräsidium Tübingen kontrollierte arzneirechtlich 58 Fischzuchtbetriebe in ganz Baden-Württemberg; es stand ein Probenkontingent von 45 Proben zur Verfügung.
In Vorbereitung der Sonderaktion wurde durch die SES eine Arzneimittel-Recherche durchgeführt und während des Projektes laufend ergänzt. Aufgrund der Besonderheiten in der Arzneimittel-Applikation bei Fischen wurden die rechtlichen Möglichkeiten zur Anwendung von Fütterungsarzneimitteln aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Staaten überprüft.
Autorinnen:
H. Priess, D. Duda-Spiegel
Stabsstelle Ernährungssicherheit
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen





