ATD 2/2011 - Futtermittel-Zusatzstoffe im landwirtschaftlichen Betrieb

Die Verordnung (EG) 183/2005 legt für Futtermittelunternehmen Vorschriften mit dem Ziel der Sicherheit und Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln fest. Besondere Verantwortung setzt die Verordnung dabei für solche Betriebe fest, die Futtermittel-Zusatzstoffe einsetzen. Dabei wird der Großteil dieser Stoffe mittels Vormischungen bei Mischfuttermittel-unternehmen eingesetzt. Es gibt aber auch eine Reihe Futtermittel-Zusatzstoffe, die direkt im landwirtschaftlichen Betrieb zum Einsatz kommen. In diesem Fall verliert der Landwirt formal seinen Status als "Primärproduzent". Ein Merkblatt des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft kann hier Landwirten eine Hilfestellung bei der Umsetzung futtermittelrechtlicher anforderungen bieten.

Autor:
J. Schulte-Domhof
Ministerium für Klimaschutz, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat VI-3Lebensmittel tierischer Herkunft, Futtermittel, Zoonosen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf

 

 

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