ATD 4/2010 - Der Jäger als Lebensmittelunternehmer

Jäger geben als Lebensmitelunternehmer in erheblichem Umfang empfindliche Lebensmittel an EU-zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe, den Einzelhandel und direkt an den Verbraucher ab. Gemäß EU-Hygienepaket sind an diesen Kreis der Lebensmittelunternehmer Anforderungen an das Wissen über die einwandfreie Beschaffenheit der hergestellten, bearbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel zu stellen. Die Praxis zeigt, dass dieses Wissen oft nicht oder nur unzureichend vorhanden ist. Bei näherer Betrachtung der Aus- und Weiterbildung der Jäger werden Defizite erkennbar, die im Interesse der Verbraucher abgebaut werden müssen.

AutorIn:
T. Stegmanns, A. Stöcklein
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung
Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Hauptstätter Str. 58
70178 Stuttgart

 

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