ATD 4/2010 - Veterinärrechtliche Überwachung kleinstrukturierter teichwirtschaftlicher Lebensmittelu
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 13. Januar 2011 00:00
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Mit der neuen Fischseuchenverordnung werden insbesondere auch alle kleinen teichwirtschaftlichen Betriebe erfasst, die Fische/Fischereierzeugnisse als Primärerzeugnisse in kleinen Mengen abgeben. Schwerpunkt der Überwachung dieser Betriebe müssen sein die Rückverfolgbarkeit, die Futtermittelhygiene, die Arzneimittelanwendung, der Tierschutz und die Lebensmittelhygiene. Insbesondere bestehen deutliche Mängel in der Buchführung. In den Betrieben fehlt es häufiger am Verständnis dafür, dass auch der "kleine" Teichwirt als Lebensmittelunternehmer das einschlägige Lebensmittelrecht einzuhalten hat.
Autorin:
I. Fuchs
Fachtierärztin für Fische, öffentliches Veterinärwesen
Schlossstr. 13
91257 Pegnitz





