ATD 3/2010 - Nottötung von Wildtieren
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. April 2012 21:34
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Merkblatt des Arbeitskreises 6 der TVT (Wildtiere und Jagd)
Die Nottötung von warmblütigen Tieren stellt immer einen Sonderfall dar, der Situationsadäquat behandelt werden muss, also einer sorgfältigen Abwägung bedarf. Vorrangiges Ziel muss sein, dem Tier Schmerzen und Leiden so weit wie möglich zu ersparen. Kommt eine Verwertung des Wildbrets in Frage, so ist auch darauf Rücksicht zu nehmen. Eine Versorgung und Rehabilitation ist wegen der damit verbundenen Belastungen für das Tier aus tierschützerischen Gründen in der Regel nicht das schonendste Verfahren. Die Tötung muss so belastungsarm wie nur irgend möglich erfolgen, umstehende Personen müssen sich weitmöglichst entfernen. Auf eine rasche Durchführung ist besonderer Wert zu legen. Wird die Herbeischaffung eines Gerätes zum Fangschuss oder zur Betäubung durch einen Zeitverlust erkauft, muss zwischen der Weiterdauer von Schmerzen und Leiden und der Belastung durch betäubungsloses Entbluten abgewogen werden.
Korrespondenzadresse:
Vorsitzende des Arbeitskreises 6
Dr. Susanne Hartmann
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt
Weißenburger Straße 3
76187 Karlsruhe





