ATD 3/2010 - Tötung tragender Nutztiere
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. April 2012 21:35
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Bis dato existiert in Deutschland keine gesetzliche Grundlage, die den Schutz des Fetus bei der Schlachtung des Muttertieres oder bei der Tötung des tragenden Tieres im Seuchenfall regelt. Experimentelle Studien belegen, dass weder die Tötung des tragenden Tieres mittels elektrischen Stroms noch die Euthanasie des graviden Muttertieres durch intravenöse Verabreichung von Pentobarbital zum sofortigen Tod der Feten im Mutterleib führt. Solange eine Schmerzwahrnehmungs- und Leidensfähigkeit von Feten ab einem bestimmten Gestationsalter nicht explizit ausgeschlossen werden kann, ist bei der Schlachtung mit den nach Tierschutzschlachtverordnung derzeit zugelassenen Tötungsverfahren nicht gewährleistet, dass auch die Feten im Mutterleib unter geringstmöglicher Belastung getötet werden. Die Euthanasie des tragenden Tieres durch intravenöse Verabreichung von Pentobarbital bewirkt jedoch möglicherweise eine Art Sedationszustand der Feten und würde damit den Kriterien einer tierschutzgerechten Euthanasie zu einem höheren Maße genügen.
Autorinnen:
Dr. Nina Peisker, Dr. Anne-Kathrin Preissel
Zentrum für Präklinische Forschung
Klinikum Rechts der Isar, TU München
Ismaninger Straße 22
81675 München
Dr. Julia Henke
Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co.KG
C Dev Development Germany





