ATD 2/2010 - Psittakose/Ornithose
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. April 2012 21:37
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Aus Tradition noch eine dringende Aufgabe für den Amtstierarzt?
Auf historischen Ereignissen basierend kam es in Deutschland zur Anzeigepflicht und amtlichen Bekämpfung der Psittakose. Aufgrund ihrer besonderen Biologie ist eine sichere Elimination dieser obligat intrazellulären Bakterien, die wahrscheinlich in allen Vogelarten persistieren können und bisher aus über 460 Arten einschließlich Nutzgeflügels nachgewiesen wurden, ausschließlich über eine in der Psittakose-VO vorgeschriebenen Behandlung mit Antibiotika jedoch nicht zu erreichen. Die moderne Labordiagnostik ist zwar hoch sensibel, liefert aber dennoch möglicherweise falsch positive sowie falsch negative Befunde. Eine klinisch apparente Chlamydiose lässt sich jedoch bei Mensch und Tier, wie viele andere bakterielle Infektionen auch, schnell und sicher diagnostizieren und mit sehr guter Prognose zur klinischen Heilung führen. Aus klinischen sowie volkswirtschaftlichen Gründen und unter Beachtung des Tierschutzes sind Anzeigepflicht und vorgeschriebene antibiotische Behandlung ausschließlich der Psittakose und nur in Deutschland nicht zu rechtfertigen.
Autor:
Dr. Norbert Kummerfeld
Klinik für Heimtiere, Reptilien, Zier- und Wildvögel
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 9
30559 Hannover





