ATD 2/2010 - Pferde in Freilandhaltung nach § 2 Tierschutzgesetz
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. April 2012 21:39
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes München vom 30.1.2008, Az.: 9 B 05.3146, 9 B
Den Amtstierärzten ist bei der Frage, welche Anforderungen an eine angemessene verhaltens-gerechte Unterbringung von Tieren zu stellen sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt.
Tatbestand: Ein Pferdebesitzer hält Anfang April auf einem Grundstück drei Pferde und ein neu geborenes Fohlen in ganzjähriger Freilandhaltung. Dies wurde bei einer Kontrolle des Veterinäramtes festgestellt und beanstandet. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt, nasskalter, zum Schneefall neigender Witterung war es dem Fohlen nur möglich, sich auf den Rasengittersteinen am Fressplatz abzulegen.





