ATD 1/2010 - Anwendung des EU-Hygienepaketes bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fis

Empfehlungen

 

Der folgende Beitrag soll sowohl die Veterinärverwaltung als auch die Fischereibetriebe in Bayern bei der Umsetzung der Anforderungen aus den geltenden EU-Verordnungen sowie den nationalen Anforderungen unterstützen. Es werden Hinweise zur Ausstattung von Räumlichkeiten sowie zur Produktionsweise für die Herstellung von Fischereierzeugnissen gegeben. Weiterhin sollen die Grundlagen für eine Kategorisierung der Betriebe in Primärerzeuger, registrierter Einzelhandel sowie zugelassener Betrieb unter Berücksichtigung der Vermarktungswege bzw. durchgeführter Arbeitsgänge und Tätigkeiten dargestellt werden. Beispielhaft werden Möglichkeiten für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben aufgezeigt. 

 

AutorInnen:

Dr. Caroline Grewe, Dr. Peter Kämpf

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Veterinärstraße 2

85764 Oberschleißheim

 

Dr. Klemens Dötsch

Landratsamt Tirschenreuth – Veterinäramt

St.-Peter-Str. 33

95643 Tirschenreuth

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Dr. Helmut Wedekind

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Institut für Fischerei

Weilheimer Straße 8

82319 Starnberg

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