ATD 1/2010 - Anwendung des EU-Hygienepaketes bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fis
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. April 2012 21:40
- Geschrieben von Brigitte Ebert
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Der folgende Beitrag soll sowohl die Veterinärverwaltung als auch die Fischereibetriebe in Bayern bei der Umsetzung der Anforderungen aus den geltenden EU-Verordnungen sowie den nationalen Anforderungen unterstützen. Es werden Hinweise zur Ausstattung von Räumlichkeiten sowie zur Produktionsweise für die Herstellung von Fischereierzeugnissen gegeben. Weiterhin sollen die Grundlagen für eine Kategorisierung der Betriebe in Primärerzeuger, registrierter Einzelhandel sowie zugelassener Betrieb unter Berücksichtigung der Vermarktungswege bzw. durchgeführter Arbeitsgänge und Tätigkeiten dargestellt werden. Beispielhaft werden Möglichkeiten für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben aufgezeigt.
AutorInnen:
Dr. Caroline Grewe, Dr. Peter Kämpf
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstraße 2
85764 Oberschleißheim
Dr. Klemens Dötsch
Landratsamt Tirschenreuth – Veterinäramt
St.-Peter-Str. 33
95643 Tirschenreuth
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Dr. Helmut Wedekind
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Institut für Fischerei
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg
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