ATD 1/2010 - Zulässigkeit von Schutznetzen über einem Fischteich
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. April 2012 21:41
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Ein gewerblicher Züchter von Nutzfischen hatte zum Schutz seines Fischbestandes vor fischfressenden Vögeln Netze über seine Fischteiche gespannt. Dies wurde ihm im Rahmen eines Eilverfahrens zunächst vom Verwaltungsgericht Neustadt untersagt. Der Beschluss hatte keinen Bestand: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hob die Entscheidung auf und ließ – einstweilen und bis zur Entscheidung in der Hauptsache – das Anbringen der Netze zu. Zunächst könne sich der Antragsteller darauf berufen, dass sein Zuchtbetrieb der Sicherung seiner Lebensgrundlage diene (Art. 12 GG). Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Autor:
Rechtsanwalt Dietrich Rössel
Am Wiesenhang 5
61462 Königstein
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