ATD 1/2010 - Futtermittelherstellung in Fleisch verarbeitenden Betrieben
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. April 2012 21:43
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Häufig werden in Fleisch verarbeitenden Betrieben auch Heimtierfuttermittel hergestellt. In einem Lebensmittelbetrieb dürfen nur Lebensmittel hergestellt und dort abgegeben werden, mit Ausnahme von rohem Heimtierfutter. Die Herstellung von Heimtierfutter im Lebensmitteletrieb ist nicht gestattet. Vielmehr unterliegt die Herstellung von Heimtierfutter dem Futtermittelrecht und dem Tierischen Nebenprodukterecht. Die Herstellung von Heimtierfutter kann nur dann erfolgen, wenn die entsprechende Registrierung nach Futtermittelrecht und die Zulassung nach Nebenprodukterecht als Heimtierfuttermittelersteller vorliegen.
Korrespondierender Autor:
Jens Leps
Bay. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen





