ATD 1/2010 - Futtermittelherstellung in Fleisch verarbeitenden Betrieben

 

Häufig werden in Fleisch verarbeitenden Betrieben auch Heimtierfuttermittel hergestellt. In einem Lebensmittelbetrieb dürfen nur Lebensmittel hergestellt und dort abgegeben werden, mit Ausnahme von rohem Heimtierfutter. Die Herstellung von Heimtierfutter im Lebensmitteletrieb ist nicht gestattet. Vielmehr unterliegt die Herstellung von Heimtierfutter dem Futtermittelrecht und dem Tierischen Nebenprodukterecht. Die Herstellung von Heimtierfutter kann nur dann erfolgen, wenn die entsprechende Registrierung nach Futtermittelrecht und die Zulassung nach Nebenprodukterecht als Heimtierfuttermittelersteller vorliegen.

 

Korrespondierender Autor:

Jens Leps

Bay. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Eggenreuther Weg 43

91058 Erlangen

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