ATD 4/2009 - Ende des Gebührenstreits in Sicht
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- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 23. Dezember 2009 18:41
- Geschrieben von Brigitte Ebert
EuGH bestätigt weiterhin die Zulässigkeit kostendeckender Gebühren für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
Mit den Urteilen vom 19.3.2009 in den Verfahren C-309/07 und 270/07 hält der EuGH weiterhin an seiner Linie fest, wonach grundsätzlich die Erhebung kostendeckender Gebühren für amtliche Schlachttier und Fleischuntersuchungen zulässig ist. Auch wenn die Rechtsbeistände und Fachjournalisten der Fleischwirtschaft nach wie vor anderer Auffassung sind und eine generelle Bindung der Gebühren an die niedrigen EU-Pauschalbeträge bzw. Mindestbeträge fordern, so sprechen die Fakten eindeutig für die Rechtmäßigkeit der einschlägigen, kosten-deckenden Fleischhygienegebührenverordnungen. Zusammenfassend kann im Ergebnis nochmals festgehalten werden, dass nach vorstehender Sach- und Rechtslage grundsätzlich die Erhebung von Gebühren bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen möglich ist. Dies untermauert nach Auffassung des Veterinäramtes Göppingen auch die jüngste Rechtssprechung, wenngleich die Verfahren teilweise noch nicht rechtskräftig sind. Demzufolge hat das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits mehrere Klagen von Schlachtbetrieben gegen das Landratsamt Göppingen abgewiesen. Nach Darlegung vorliegender Rechtslage gegenüber der Landesinnung des Fleischerhandwerks Baden-Württemberg hat die Innung stellvertretend für mehrere Schlachtbetriebe im Landkreis Göppingen die Widersprüche gegen Gebührenbescheide zurückgenommen.
Autor:
Stephan Ludwig
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73033 Göppingen
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