ATD 4/2009 - Tierhaltungsverbote nach aktueller Rechtsprechung

In besonders schwerwiegenden Tierschutzfällen sind zum Schutz der Tiere sowohl die behördliche Anordnung eines Tierhalteverbots gegenüber dem unzuverlässigen Tierhalter als auch die ergänzende Verfügung der Tierbestandsauflösung innerhalb einer angemessenen Frist erforderlich. Weil die betroffenen Tierhalter diese Verwaltungsakte in der Regel nicht erfüllen, ist oftmals die zwangsweise Vollstreckung durch die Tierschutzbehörden notwendig. Nicht nur in der Veterinärverwaltung Baden-Württemberg wurde für diese zwangsweise Tierbestandsauflösung bislang das Zwangsmittel der Ersatzvornahme als rechtmäßig angesehen. Auch die einschlägigen Fachkommentare zum Tierschutzgesetz sehen unter Berücksichtigung bisheriger Rechtsprechung hierfür die Ersatzvornahme vor. Erste Zweifel an dieser Vorgehensweise kamen mit den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Freiburg. Nun hat auch das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem Hauptsacheverfahren die Ersatzvornahme für die Vollstreckung von Tierbestandsauflösungen ausdrücklich als rechtswidrig eingestuft.

 

Autor:

Stephan Ludwig

Landratsamt Göppingen

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Pappelallee 10

73033 Göppingen

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