ATD 3/2009 - Verbraucherschutz, Quo Vadis Staatliche Fürsorge ?
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. Oktober 2009 23:56
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Rechtsvorschriften zum Schutz des Konsumenten (heute: Verbraucher) gibt es nicht erst seit den bahnbrechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen auf allen Gebieten der Medizin und der Veterinärmedizin zum Ende des 19. Jahrhunderts, sondern unter anderen Vorzeichen schon seit dem Altertum. Das Schlagwort „Lebensmittel sind Mittel zum Leben“ war daher auch Leitthema zahlreicher Fachtagungen. Der erste Schritt und damit die Hauptlast zur Umsetzung dieser Erkenntnis und der Rechtsvorschriften liegt somit bei der deutschen Lebensmittelindustrie. Dieses zunächst wirtschaftliche Tun wird von der Lebensmittel-überwachung akribisch abgeprüft. Dies geschieht unter zwei Prämissen, dem Gesundheitsschutz und dem Schutz vor Übervorteilung. Zwei weitere Elemente, die das Ziel Verbraucherschutz plakativ vor sich hertragen sind Verbände der Biobranche, Nostalgiker, Gourmets usw., hinzu kommen die wirtschaftswissenschaftlich orientierten Gruppen der Qualitäts-Management-Träger. Angesichts dieser Konfiguration stellt sich die Frage kann der Verbraucher, von dem noch gar nicht die Rede war, von all dem profitieren indem er dieses theoretische Gebilde und ihre praktischen Folgen überhaupt versteht.
AutorIn:
Tierärztin Stephanie Lupp, Dr. Andreas Stolle
Institut für Lebensmittelhygiene
Ludwigs-Maximilians Universität München
Schönleutnerstraße 8
85764 Oberschleißheim





