ATD 3/2009 - Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel – Rechtliche Grundlagen und Nachweisve

Die Gentechnik spielt bei kennzeichnungs-pflichtigen Lebensmitteln in Europa derzeit keine große Rolle, im Gegensatz zu Futtermittel, wo der überwiegende Teil mit GVO hergestellt wird. Weltweit wurden 2008 gentechnisch veränderte Nutzpflanzen auf 125 Millionen Hektar Land angebaut. Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel müssen, bevor sie in Europa auf den Markt gelangen dürfen, ein komplexes Zulassungsverfahren durchlaufen. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass sie keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier haben und den Verbraucher nicht irreführen. Die Details über die Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sind in zwei zentralen EU-Verordnungen (VO 1829/ 2003 und VO 1830/2003) geregelt. Am 1. Mai 2008 ist eine neue Regelung zur „ohne Gentechnik“ Kennzeichnung in Kraft getreten, die die Voraussetzungen für solch eine Kennzeichnung definiert. So dürfen Lebensmittel tierischer Herkunft nur dann mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ gekennzeichnet werden, wenn die Lebensmittel von Tieren gewonnen werden, die einen Großteil ihres Lebens keine Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten haben. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist als zentrale Fachbehörde für die Überwachung der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln zuständig. Gentechnische Veränderungen lassen sich mit molekularbiologischen Verfahren nachweisen.

 

Autor:

Dr. Ulrich Busch

Bayerisches Landesamt für Gesundheit

und Lebensmittelsicherheit

Veterinärstraße 2

85764 Oberschleißheim

 

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