ATD 3/2009 - Die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei Tierschutzfällen
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. Oktober 2009 23:22
- Geschrieben von Brigitte Ebert
In der Fülle der neuen Gesetze zur Informationsfreiheit stellt sich die Frage, wie weit darf diese Freiheit gehen und wo liegen die Grenzen der Auskunftspflicht? Neben dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt es beim Bund und einigen Ländern, z.B. in Nordrhein-Westfalen, mittlerweile auch ein Informationsf-reiheitsgesetz (IFG). Für den Tierschutzbereich sollen anhand des IFG NRW die Möglichkeiten und Grenzen eines freien Auskunftsrechtes aufgezeigt werden. Dieses Thema wurde in einem Vortrag bei den Detmolder Gesprächen am 1.4.2009 im CVUA-OWL in Detmold vorgestellt. Aus bestimmten Gründen, die im Beitrag genannt werden, erscheint es angebracht, dass überwiegende Teile der Akten zu Tierschutzfällen nach dem IFG NRW zu schützen sind und aus Gründen eines effektiven Tierschutzes auch geschützt werden sollten.
Autor:
Dr. Matthias Triphaus-Bode
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden





