ATD 3/2009 - Die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei Tierschutzfällen

In der Fülle der neuen Gesetze zur Informationsfreiheit stellt sich die Frage, wie weit darf diese Freiheit gehen und wo liegen die Grenzen der Auskunftspflicht? Neben dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt es beim Bund und einigen Ländern, z.B. in Nordrhein-Westfalen, mittlerweile auch ein Informationsf-reiheitsgesetz (IFG). Für den Tierschutzbereich sollen anhand des IFG NRW die Möglichkeiten und Grenzen eines freien Auskunftsrechtes aufgezeigt werden. Dieses Thema wurde in einem Vortrag bei den Detmolder Gesprächen am 1.4.2009 im CVUA-OWL in Detmold vorgestellt. Aus bestimmten Gründen, die im Beitrag genannt werden, erscheint es angebracht, dass überwiegende Teile der Akten zu Tierschutzfällen nach dem IFG NRW zu schützen sind und aus Gründen eines effektiven Tierschutzes auch geschützt werden sollten.

 

Autor:

Dr. Matthias Triphaus-Bode

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Kreis Minden-Lübbecke

Portastraße 13

32423 Minden

 

Joomla templates by a4joomla