ATD 4/2008 - Erlaubniserteilung nach § 11 Tierschutzgesetz: Erfahrungen mit einem landeseinheitliche
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Oktober 2009 16:37
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Die Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung von Fachgesprächen zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz sind seit langem bekannt und nur unbefriedigend gelöst. In verschiedenen Bundesländern gab oder gibt es Ansätze durch zentralisierte Verfahren unter Einschaltung von Experten aus Kreisen der Amtstierärzte oder auch von außerhalb der Verwaltung eine Verbesserung zu erreichen. Die Fachgespräche müssen auf vergleichbarem und den Forderungen der AVV entsprechendem, angemessen fachlichem Niveau durchgeführt werden. Dies ist ohne den Einsatz von Spezialisten nicht möglich.
Es wird das bayrische Verfahren zur Durchführung von Fachgesprächen und die damit gemachten praktischen Erfahrungen vorgestellt. Die Erfahrungen mit dem bayrischen Modell haben gezeigt, dass es viele Amtstierärzte gibt, die schon besondere Kenntisse haben und auch dazu bereit sind, sich weiter zu qualifizieren.
Autorin:
Dr. Johanna Moritz
Fachgruppe Tierschutz im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstr. 2
86764 Oberschleißheim





