ATD 3/2008 - Blockieren die Regeln über den Transport gefährlicher Güter die Tierseuchenbekämpfung?
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Oktober 2009 16:44
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Der Transport tierischer Nebenprodukte unterliegt der Verordnung (EG) 1774/2002. Aus den Regelungen über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße waren diese Transporte daher lange Zeit ausgenommen. Dies änderte sich 2007 zur Überraschung aller Beteiligten und führt nun dazu, dass ihre Anwendung im Fall des Auftretens einer Tierseuche den Abtransport betroffener Tierkörper blockieren können. Es ist deshalb notwendig, die neuen Regeln zu erläutern und sich darüber Gedanken zu machen, wie in einem Tierseuchenfall reagiert werden kann. In diesem Aufsatz werden nur die Transporte gefallener Tiere behandelt. Die Regeln des Internationalen Gefahrgutrechts und deren Anwendung sowie ihre praktischen Auswirkungen werden dargestellt. Die Erfordernisse der Tierseuchenbekämpfung werden erläutert.
Autor:
RA Harald Niemann
STN - Servicegesellschaft Tierische Nebenprodukte mbH
Kaiserstr. 9
53113 Bonn





