ATD 1/2008 - Haltungsbedingungen in der Broilermast

Was sollte bei der Umsetzung der Richtlinie 2007/43/EG in nationales Recht beachtet werden?

Bei der Umsetzung der Richtlinie 2007/43/EG in nationales Recht sollten die Chancen im Sinne des Tierschutzes insbesondere unter Berücksichtigung der Europarats-empfehlung für Haushühner und des Bundesverfassungs-gerichtsurteils zur Legehennenhaltung konsequent genutzt werden. Um dem § 2 Tierschutzgesetz gerecht zu werden, ist eine Festlegung der zulässigen Besatzdichten gestaffelt nach Zielendgewichten erforderlich. Ein Lichtprogramm, das einen "echten" Tag-Nacht-Rhythmus mit einer zusammenhängenden Dunkelphase von mindestens sechs Stunden gewährleistet, wäre zu installieren. Gemäß Europaratsempfehlungen für Haushühner müssen Stallanlagen mit Lichtöffnungen, deren Fläche mindestens 3 % der Stallgrundfläche entspricht, versehen sein; alle Masthühner müssen jederzeit Zugang zu genügend Wasser haben. Zur Beurteilung sowohl der Fleischqualität als auch der Haltungsbedingungen muss im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung in den Schlachtbetrieben ein Monitoringprogramm zur Überwachung der Fußballen-gesundheit etabliert werden. Im Folgenden wird auf einige tierschutzfachlich relevanten Aspekte der derzeitigen Broilerhaltung eingegangen, die bei der Gestaltung des nationalen Rechts Beachtung finden sollten.

Autorin:
Dr. Sabine Petermann
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Tierschutzdienst
Postfach 3949
26029 Oldenburg

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