ATD 1/2008 - Geographische Kompartimentierung, Modell zur Verhinderung der großräumigen Verschleppun
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Oktober 2009 17:46
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Neben der Einrichtung von Sperrgebiet, Beobachtungsgebiet und zusätzlich der Kontrollzone bei MKS sowie der Zone A und B bei Geflügelpest werden seitens der Kommission bei Ausbrüchen hochkontagiöser Tierseuchen routinemäßig weitergehende Maßnahmen erwartet, um die Seuchenverschleppung einzudämmen und letztendlich die nicht betroffenen Mitgliedstaaten der EU zu schützen. So haben die Niederlande seit dem Geflügelpestgeschehen 2003 ein Modell der geographischen Kompartimentierung fest in das Krisenmanagement etabliert. Im Zuge der Bekämpfung der Schweinepest im Jahr 2006 in Nordrhein-Westphalen wurde eine "geographische Kompartimentierung" von der Kommission kurzfristig eingefordert. Um eine Kompartimentierung erfolgreich umsetzen zu können, hat sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westphalen, des Arbeitsstabes der Bund-Länder Task-Force und des Friedrich-Löffler-Instituts dieser Problematik angenommen und ein Modell für eine geographischen Kompartimentierung in Anlehnung an das Modell in den Niederlanden und den Anforderungen aus der Entscheidung 2006/411/EG erarbeitet. Das Modell wurde bereits der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz vorgestellt. Die Bundesländer haben hierzu einen zustimmenden Beschluss gefasst und das BMLEV gebeten, eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Das Ziel der Kompartimentierung sowie die Einrichtung der Kompartimente und die Regelungen, die das Modell enthält, werden in diesem Artikel vorgestellt.
AutorInnen:
Arbeitsgruppe Geographische Kompartimentierung
Dr. Ursula Gerdes
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Abteilung Tiergesundheit
Postfach 3949
26029 Oldenburg





