ATD 1/2007 - Tierhaltungsverbot - was dann?

Trotz diverser Ordnungsverfügungen änderte ein Zirkusunternehmen seine Haltungsbedingungen nicht. Folglich wurden dem Zirkus die Tiere 10 Jahre später weggenommen und die § 11 - Erlaubnis widerrufen. Trotz Haltungsverbot hielt der Zirkus wieder Tiere. Somit war das Haltungsverbot durchzusetzen. - Eine Fallbeschreibung

Autor:
Dr. Georg Friemel-Brüggemann
Kreis Steinfurt
Veterinäramt

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