ATD 1/2007 Orale Arzneimittelapplikation: Entspricht der Einsatz von Dossierern dem Stand der veteri

Fütterungsarzneimittel dürfen in Deutschland nur noch in Betrieben hergestellt werden, die über eine Herstellungserlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz verfügen. Seitdem findet hier zu Lande im Wesentlichen die orale Verabreichung von Arzneimitteln bei Nutztieren mittels Verwendung von Pulvern zum Eingeben über das Futter und Einsatz von Dossierern oder über Tränkewasserapplikation statt. Insoweit ist es von großem Interesse, die Wirksamkeit von Dossierern in der Praxis hinsichtlich ihrer Effektivität für eine ordnungsgemäße Behandlung von Tierbeständen in Felduntersuchungen zu prüfen. Die vorgelegten Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass eine therapeutisch angemessene Behandlung von Tiergruppen nicht zu gewährleisten ist. Beim Einsatz von Dosierern spielen nicht nur die Inhomogenität sondern offensichtlich auch andere Probleme eine Rolle. Material und Methodik sowie Ergebnisse werden vorgestellt und diskutiert.

AutorIn:
Dr. sc. med. vet. Dietmar Walther Richard Bleyl
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam

Dr. Anke Klemann
Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben -ILAT
Invalidenstr. 60
10557 Berlin

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