ATD 1/2007 - Illegale Arzneimittel, ein negatives Fallbeispiel aus einer tierärztlichen Hausapotheke

Ein angeklagter Tierarzt wurde vom Landgericht im Wesentlichen wegen des vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken, des vorsätzlichen unerlaubten Inverkehrbringens nicht zugelassener Arzneimittel, der vorsätzlichen unerlaubten Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Tierhalter und der vorsätzlichen unerlaubten Abgabe nicht zugelassener Impfstoffe schuldig gesprochen. Der Beschuldigte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Autoren:
Dr. Haribert Schludi
Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstr. 2
85764 Oberschleißheim

Kriminalkommisar Michael Deters
Bayrisches Landeskriminalamt
Orleansstr. 34
81667 München

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