ATD 3/2007 - Neue Wege der oralen Medikation - orale Pulver und fahrbare Mahl- und Mischanlagen
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Oktober 2009 18:08
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Fütterungsarzneimittel dürfen in Deutschland seit dem Inkrafttreten der neuen Rechtslage Anfang 2006 nur noch in Betrieben hergestellt werden, die über eine Herstellungserlaubnis nach § 13 des Arzneimittel-gesetzes verfügen. Seitdem werden im Wesentlichen für die orale Medikation bei Nutztieren orale Pulver zum Eingeben über das Futter oder über das Trinkwasser eingesetzt. Zur Sicherstellung einer homogenen Einmischung der Arzneimittel ins Futter werden neben Dosierern fahrbare Mahl- und Mischanlagen genutzt. Insoweit ist es erforderlich, Rechtsklarheit zu schaffen, ob diese Vorgehensweisen mit dem geltenden Recht konform sind. Zum Einsatz von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen wird versucht, eine Antwort zu geben. Darüber hinaus werden Ergebnisse aus der futtermittelrechtlichen Überwachung dieser Anlagen vorgestellt.
AutorInnen:
Dr. Dietmar Walther Richard Bleyl
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Karin Bosshammer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnitzstr. 10
45659 Recklinghausen
(Dienstort Düsseldorf)





