ATD 4/2007 - Die Haltung von Papageienvögeln - Anforderungen und Wirklichkeit
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Oktober 2009 18:11
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Die tatsächliche Situation von Papageien und Sittichen und die im Tierschutzgesetz formulierten Anforderungen für die Vögel und an deren Besitzer liegen immer noch weit auseinander. Die Situation hat sich seit 1990/1995 gemessen an den in der tierärztlichen Klinik zu findenden Fällen nur unwesentlich verbessert. Unwissenheit (und Uneinsichtigkeit) auf der Seite der kaum organisierten Vogelliebhaber und merkantile Strategien mancher kommerzieller Papageienhalter lassen bisher eine tierschutzgerechte Haltung der Papageien und Sittiche scheitern. Die Situation ist im Sinne eines mitgeschöpflichen Tierschutzgedankens (Wohlbefinden!) nur zu verbessern, wenn private Vogelhalter vor der Anschaffung der Vögel sich Kenntnisse über die neuen Haustiere aneignen und nachweisen müssen (z. B. Vogelpass). Bei den amtlichen Kontrollen der professionellen Papageienhalter müssen alle Ansprüche (nicht nur die Größe der Volieren) der Vögel an die Haltung gemäß § 2 Tierschutzgesetz gleichberechtigt und ohne generelle Ausnahmen eingefordert werden. Es werden u. a. klinische Probleme durch Haltungsfehler geschildert und auf das Gutachten zu den Mindestanforderungen an die Haltung von Papageienvögeln eingegangen.
Autor:
Dr. Norbert Kummerfeld
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Klinik für Heimtiere, Reptilien, Zier- und Wildvögel
Bischofsholer Damm 15 (Haus 122)
30173 Hannover





