ATD 4/2007 - Tierhaltungserlaubnis unter einer ungewöhnlichen Auflage und zwei wichtige Erkenntnisse

In seinem Urteil vom 25.06.2007 mit dem Aktenzeichen 4 K 1973/07 wies das Verwaltungsgericht Stuttgart im Wesentlichen die Klage des Tierhalters ab, der gegen mehrere Maßnahmen des Landratsamtes Schwäbisch Hall bezüglich seiner Tierhaltung gerichtlich vorgegangen ist. Von allgemeiner Bedeutung und berichtenswert sind drei Punkte, auf die hier näher eingegangen werden soll: Erlaubnis der Tierhaltung unter der Bedingung der Heranziehung einer zweiten verantwortlichen Person; Kostenfestsetzung bei Wegnahme von Hunden mit anschließender Einziehung; ein fehlgeschlagener Kostenbescheid, wenn das Gutachten, das zur Wegnahme führt, den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.

Autorin:
Christine Kimpfel-Neumaier
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT)

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