ATD 4/2006 - Leiden - ein Begriff aus dem Tierschutzrecht
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. Oktober 2009 19:14
- Geschrieben von Brigitte Ebert
Leiden tritt dann auf, wenn ein Tier nicht in der Lage ist, mit seinem arttypischen Verhalten Bedürfnisbefriedigung, Bedarfsdeckung und/oder Schadensvermeidung zu erreichen; denn es muss davon ausgegangen werden, dass es in derartigen Situationen seine unzureichende Bewältigungsfähigkeit erlebt. U. a. bestehen Schwierigkeiten für den Sachverständigen darin, sein Gutachten sowohl in der Sprache der Juristen als auch wissenschaftlich fundiert aufzubauen. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse beurteilt werden. Diese gesamte Problematik soll im Folgenden hinsichtlich des Begriffs "Leiden" systematisch aufgearbeitet und ein Lösungsweg aufgezeigt werden.
Autorinnen:
Ursula Pollmann et al.
Fachbereich Ethologie und Tierschutz
CVUA Freiburg
Am Moosweiher 2
79108 Freiburg





