Überwachung der Anwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren

Informations-/Schulungsveranstaltung des LANDESAMT FÜR SOZIALES. JUGEND UND VERSORGUNG Rheinlandpfalz am 23. bzw. 24. November 2011
(Dr. Dieter Starke, Dr. Birgit Ziller)

Überwachung der Anwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren durch Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Arzneimittelgesetz (AMG);
Änderung der Zuständigkeiten zum 01.01.2011 im Rahmen des 2. Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform (Artikel 16)

Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte (Präsenationen sind hinterlegt):

TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Einschlägige Rechtsvorschriften in der arzneimittelrechtlichen Überwachung
TOP 3: Darstellung ausgewählter Rechtsfälle - Erfahrungen der Referenten des Landesamtes in der Arzneimittelüberwachung in landwirtschaftlichen Betrieben
TOP 4: Arzneimittelsicherheit - Aspekte bei der Anwendung von Tierarzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren
TOP 5: Qualitätssicherung in der Überwachung nach dem Arzneimittelrecht
TOP 6: Abgrenzung der Zuständigkeiten Landesamt - Kreisverwaltungen
TOP 7: Verschiedenes

Nachfolgende QM-Dokumente der ZLG wurden als besonders relevant hervor gehoben:

071122 04 Tierhalterüberwachung (Amtl. Überwachung bei Haltern von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen) mit 4 Anlagen
071143 02 Inspektionsplan Tierhalter (Erstellen eines risiko- und zeitabhängigen Inspektionsplans für die Überwachung von Haltern von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen)
071111 03 Probennahme (Amtliche Entnahme von Proben nach § 65 Abs. 1 AMG)
071127 01 Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Link zum Regelwerk der ZLG: Qualitätssicherungssystem der Arzneimittelüberwachung

Link zu den QS-Dokumenten: https://www.zlg.de/arzneimittel/deutschland/qualitaetssystem.html

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