BVD-Verordnung: NRW legt nach
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- Zuletzt aktualisiert am Montag, 26. März 2012 10:16
- Geschrieben von Arno Piontkowski
Nachdem am 1.1.2011 die aktuelle BVD-Verordnung in Kraft getreten ist, macht die Sanierung der Rinderbestände ersichtlich Fortschritte. Dennoch machen Amtstierärzte in NRW geltend, dass durch mangelnde Konsequenz im Vorgehen persistent infizierte Rinder (PI-Tiere) weitere Infektionen setzen und das Auftreten neuer PI-Tiere provozieren können. NRW hat deshalb die Veterinärbehörden mit Erlass angewiesen, dafür zu sorgen, dass Landwirte die von ihnen entnommenen Ohrstanzproben wöchentlich, spätestens aber nach drei Wochen zur Untersuchung einsenden. Das gilt besonders, wenn in den Betrieben in der Vergangenheit bereits virämische Tiere entdeckt wurden. Ferner sollen aufgefundene Virämiker unverzüglich und möglichst unter Verzicht auf die rechtlich mögliche Nachuntersuchung getötet werden, da diese im Regelfall das Ergebnis bestätigt und somit wertvolle Zeit verloren ginge, wenn bis zur Merzung eines solchen Tieres das Zweitergebnis abgewartet würde. Wegen der auch von
BbT-Initiative zur Verbesserung der Tierseuchen-Frühwarnung trägt erste Früchte
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- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 27. Dezember 2011 17:07
- Geschrieben von Arno Piontkowski
Am 4. Mai d. J. hatte der BbT die Referate 332 und 333 des BMELV, das FLI, den Arbeitsstab und die Tierseuchenreferenten der Länder zu einer Konferenz nach Bonn eingeladen, um vorrangig Wege zur Einrichtung von "Stand-Still-Zonen" zu diskutieren. Ein weiteres Thema war die Verbesserung der Tierseuchen-Frühwarnung in Deutschland. Von den Bbt-Vertretern - Präsident Hartmannn und Vizepräsident Piontkowski - wurde dazu auf Länder wie die Niederlande und die USA verwiesen, in denen durch spezielle eigene Dienste (www.aphis.usda.gov/emergency_response) weltweit kontinuierlich Ausbrüche von Tierseuchen registriert und hinsichtlich ihrer Bedeutung für eine potenzielle Gefährdung des eigenen Landes analysiert werden. Nach Auffassung des BbT stände es Deutschland gut an, hier ein vergleichbares System zu etablieren.
AGTT-Projektgruppe "Stand still: Einrichtung, Verkündung und Management" auf Initiative des BbT eingerichtet
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- Zuletzt aktualisiert am Montag, 19. September 2011 21:40
- Geschrieben von Arno Piontkowski
Am 4. Mai 2011 hat der BbT in Bonn eine Konferenz zum Tierseuchenkrisenmanagement ausgerichtet und dazu das BMELV, das FLI und die obersten Landesveterinärbehörden eingeladen. Zentrales Thema war die Einrichtung eines "Stand still" bei Ausbruch hochkontagiöser Seuchen unabhängig von den herkömmlichen Restriktionsgebieten. Die teilnehmenden Vertreter aus den Landesministerien kamen überein, das Thema von einer hierfür eigens zu gründenden Projektgruppe der AGTT weiter bearbeiten zu lassen und den nötigen Beschluss im Umlaufverfahren herbeizuführen. Dieser liegt nunmehr vor. Die Projektgruppe heißt „Stand Still, Einrichtung, Verkündung und Management“. Die Federführung hat Nordrhein-Westfalen. Beteiligt sind die Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Ferner hat Thüringen seine Mitwirkung zugesagt, ebenso wie das Referat 333 des BMELV und der Arbeitsstab. Die Projektgruppe hat den Auftrag, ein Konzept zur Einrichtung und zur Koordinierung einer überregional verhängten Stand-Still-Anordnung, am Beispiel eines MKS Ausbruchs, zu erarbeiten.
Anordnung eines Stand Still im Tierseuchenkrisenfall – Modell NRW
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 10. Februar 2011 19:46
Seit geraumer Zeit wird in Behörden- und auch Landwirtschaftskreisen über die Möglichkeit der Anordnung eines landes- oder bundesweiten Stand Still , also des kompletten Stopps sämtlicher Tierbewegungen bei Ausbruch einer hochkontagiösen Tierseuche diskutiert. In der Vergangenheit konnten nicht informierte Kreise einen Seuchenausbruch regelmäßig an den hektischen Aktivitäten des Viehhandels erkennen. Dass hiermit einer Verbreitung von Tierseuchen Vorschub geleistet wird oder zumindest werden kann, dürfte offensichtlich sein. In Rede steht ein Zeitraum von 72 Stunden, für den ein solches Stand Still gelten soll. Diese Zeitspanne soll genutzt werden, um alle nötigen Kriseninstrumente zu aktivieren und die üblichen Restriktionsgebiete rechtswirksam einzurichten. In den Niederlanden wird das Stand Still bereits länger praktiziert und kam u.a. bei der MKS-Krise in 2001 zum Tragen. Natürlich geht es bei der Bekämpfung bedrohlicher, ggf. flächenhaft auftretender Tierseuchen vorrangig um die Tilgung der Seuche, aber fast ebenso wichtig ist das Signal für die Mitgliedstaaten der EU und die Kommission, dass alles – und zwar wirklich alles – Erdenkliche getan wird, um eine Ausbreitung und damit eine Gefährdung von Nachbarstaaten zu verhindern. In Zeiten der Globalisierung finden Seuchenausbrüche und ihre Bekämpfung praktisch rund um den Erdball Beachtung und fordern – mehr oder weniger – auch hier bei Handelspartnern Reaktionen heraus.
BVDV-Verordnung - Umsetzung in NRW
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- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 22. Dezember 2010 09:47
Rinderhalter aufgepasst: BVDV-Verordnung tritt am 1.1.2011 in Kraft
(Pressemeldung MKULNV-NRW)
Was ist zu beachten?
Die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) war schon häufiger Thema in der landwirtschaftlichen Fachpresse. Aber nun wird es ernst: Die Verordnung tritt zum 1.1.2011 in Kraft.
Ziel der Verordnung ist es, dauerhaft mit dem BVD-Virus infizierte Rinder (persistente Virämiker) zu erkennen und auszumerzen, um eine Neuinfektion besonders tragender Rinder zu verhindern und die damit verbundenen Schäden zu vermeiden.
Warum muss auf BVDV untersucht werden?
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