gute und nachteilige Praktiken bei der religiösen Schlachtung
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- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 07. Dezember 2010 19:21
Bericht über gute und nachteilige Praktiken bei der religiösen Schlachtung
Tierschutzbedenken aus tiermedizinischer Sicht im Bezug auf Schlachtverfahren
Bericht 02/2010 Diarel (www.dialrel.eu/)
K. von Holleben bsi Schwarzenbek Deutschland,
M. von Wenzlawowicz bsi Schwarzenbek Deutschland,
N. Gregory, Royal Veterinary College Großbritannien,
H. Anil Cardiff University, Großbritannien
A.Velarde IRTA, Spanien,
P. Rodriguez IRTA, Spanien,
B. Cenci Goga University of Perugia, Italien,
B. Catanese University of Perugia, Italien,
B. Lambooij ASG Veehourderij, Niederlande
Allgemeine Schlussfolgerungen (Auszug)
Das Ziel dieses Berichtes war eine unvoreingenommene und vergleichende Zusammenfassung, Evaluierung und Diskussion der Tierschutzbedenken aus tiermedizinischer Sicht im Bezug auf Schlachtverfahren, einschließlich des Halsschnittes ohne Betäubung, der Betäubung vor dem Halsschnitt und der Betäubung nach dem Halsschnitt. Sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch die von Tierärzten unter Praxisbedingungen gesammelten Erfahrungen sollten in Erwägung gezogen werden.
• Alle Schlachtverfahren bergen das Risiko einer unsachgemäßen Ausrüstung oder des Fehlens ausreichenden Wissens oder entsprechender Fertigkeiten. Sie sollten entweder auf der Basis einer Durchführung unter optimalen Bedingungen oder unter Einschluss einer Evaluierung der spezifischen Risiken in praxi miteinander verglichen werden.
• Es besteht bei allen Schlachtverfahren erheblicher Spielraum für Weiterentwicklungen und Verbesserungen im Hinblick auf das Beherrschen der bestehenden Risiken.
• Es sollten für alle Schlachtverfahren standardisierte Verfahrensanweisungen (SOPs = Standard Operation Procedures) geschaffen werden. Im Hinblick auf die Betäubung vor dem Halsschnitt ist besonders das Erkennen von Fehlbetäubungen erforderlich, und Maßnahmen zur Verhinderung einer ungenügenden Betäubungswirkung müssen ergriffen werden. Beim Halsschnitt ohne Betäubung müssen zusätzliche Indikatoren für die Bestimmung des endgültigen Verlusts der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit festgelegt werden, und außerdem sollte das Vorgehen im Falle einer anhaltenden Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit bestimmt werden.
• Aufgeregte Tiere stellen bei allen Schlachtverfahren ein besonderes Risiko dar. Bei aufgeregten Tieren sind sind sowohl der Ansatz der Betäubungsgeräte als auch die Durchführung des Schnittes schwieriger, und dies kann zusätzliche Schmerzen und Leiden verursachen. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Betäubungswirkung beeinträchtigt wird, und es besteht bei der betäubungslosen Schlachtung das Risiko einer verlängerten Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit.
• Beim Halsschnitt ohne Betäubung und oft auch bei der Betäubung nach dem Halsschnitt ist die Fixierung komplexer und verursacht mehr Stress und Belastungen für das Tier als bei der Betäubung vor dem Halsschnitt. Es ist mehr Manipulation des Tieres erforderlich, um die richtige Position für den Halsschnitt zu erreichen, einschließlich einer Streckung des Halses (bei Rotfleischtierarten). Darüber hinaus ist beim Halsschnitt ohne Betäubung ein verbessertes Management nach dem Schnitt erforderlich, um ein optimales Ausbluten zu gewährleisten und auch um das Risiko von mechanischen und chemischen Stimuli an den Wundflächen zu minimieren.
• Es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit behauptet werden, dass unbetäubte Tiere während und nach dem Halsschnitt ohne Betäubung Schmerzen empfinden.
• Wenn eine reversible Betäubungsmethode erfolgreich eingesetzt wird, verliert das Tier unmittelbar (außer bei der Gasbetäubung) die
Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit und empfindet keine potenziellen Schmerzen während des Schnittes und der nachfolgenden Entblutung. Beim Halsschnitt ohne Betäubung, kommt es erst dann zu Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit, wenn die Gehirnfunktionen aufgrund mangelhafter Durchblutung verloren gehen.
• Es gibt eine kritische Phase nach dem Schnitt, während der ein unbetäubtes Tier vorübergehend Schmerzen und Bedrängnis empfindet, bevor es aufgrund des erheblichen Blutverlustes irreversibel empfindungs- und wahrnehmungsunfähig wird. Zusätzlich dazu können Mehrfachschnitte weitere Schmerzen hervorrufen. Diese Phase bedeutet ein besonderes Risiko.
• Reversible Betäubungsverfahren vor dem Halsschnitt beinhalten das Risiko einer wiedererlangten Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit, wenn der Entblutestich zu spät erfolgt oder die Entblutequalität schlecht ist. Beim Halsschnitt ohne Betäubung besteht ebenfalls ein Risiko eines Zurückdriftens in die Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit, wenn die kompensatorischen Mechanismen des Körpers erfolgreich sind und nicht vom Verlust an Blutvolume übermannt werden. Es könnte argumentiert werden, dass beide Risken vergleichbar sind. Dabei muss allerdings bedacht werden, das es beim Halsschnitt ohne Betäubung keine Sicherheitsspanne gibt. Darüber hinaus wird selbst unter den wechselhaften Bedingungen der Routineschlachtung nach der betäubungslosen Schlachtung meistens keine Nachbetäubung durchgeführt.
• Die Betäubung nach dem Halsschnitt (post-cut-stunning) vermeidet potenzielle Schmerzen und Leiden vom Augenblick ihrer Anwendung an. Im Vergleich zum Halsschnitt ohne Betäubung bedeutet dies eine nennenswerte Verbesserung der Tierschutzsituation im Hinblick auf die Zeit zwischen dem Schnitt und dem Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit. Allerdings sind die für den Schnitt benötigte Zeit und die Phase unmittelbar nach dem Schnitt von der Betäubung nach dem Halsschnitt nicht betroffen. Obwohl es nicht innerhalb der Aufgabenstellung dieses Projektes lag, eine Risikobewertung durchzuführen, ist in Tabelle 7 eine vergleichende Analyse der Risiken aufgelistet.
Tabelle 7: Vergleichendes Ranking der Risiken im Hinblick auf tierschutzrelevante (siehe Bericht)
Ohne eine Wertung vorzunehmen, kann gesagt werden, das der Halsschnitt ohne Betäubung das größte Risiko für tierschutzrelevante Mängel darstellt, weil die Fixierung für den Schnitt und während des Blutenzugs zusätzliche Manipulationen am Tier erfordert. Darüber hinaus sind Schmerzen, Leiden und Bedrängnis während des Schnittes und während des Entblutens hoch wahrscheinlich. Letzteres ist bei der Betäubung nach dem Schnitt, die ein mittleres Risiko für tierschutzrelevante Mängel darstellt, teilweise reduziert. Obwohl die Betäubungsverfahren selbst tierschutzrelevante Risiken beinhalten, die beherrscht werden müssen, bedeutet die Betäubung vor dem Halsschnitt insgesamt das geringste Risiko im Hinblick auf tierschutzrelevante Mängel.
Den ganzen Bericht finden Sie unter folgendem Link: http://www.dialrel.eu/images/recommandations-de.pdf
oder hier:
Praktiken bei der religiösen Schlachtung (708.33 kB)





