16. AMG-Novelle - Stellungnahme des BbT an das BMELV

Mit Schreiben vom 07.12.2011 hatte sich der BbT bereits zum Vorläufer-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes geäußert. Diese jetzige Stellungnahme steht in der Kontinuität der seinerzeitigen Positionierung:


"Der Entwurf wird unserem Anspruch an eine risikoorientierten Überwachung weiterhin nicht gerecht, da er die entscheidende Informationsbeschaffung über die tatsächlich abgegebenen und eingesetzten Mengen an Tierarzneimittel als „Holschuld“ der zuständigen Behörden – i.e. der Veterinärämter – festschreibt. Eine im Einzelfall bestehende Möglichkeit, auf konkrete Anforderung der Behörde die entsprechenden Daten vorlegen zu müssen, stellt diese in das – pflichtgemäße – Ermessen der Ämter und führt zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Hier plädieren wir entschieden dafür, die bereits vom gesamten Berufsstand der Tierärzteschaft vorgelegten Vorschläge aufzugreifen und die gesetzgeberische Option zu schaffen, in einer Verordnung Regelungen über eine verpflichtende Nutzung einer sowohl vom Tierarzt wie vom Landwirt zu bedienenden einheitlichen Datenbank mit den Angaben zur Dokumentation von Bezug und Verbleib der Tierarzneimittel zu treffen.

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