Amtstierarzt, amtl. Tierarzt, Begriffe und Qualifikation - eine Stellungnahme
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 13. November 2010 06:15
- Geschrieben von Heinrich Stöppler
Übersicht über den Zugang zum Amtstierärztlichen Dienst in den Bundesländern - Stand 2004
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 13. November 2010 06:14
- Geschrieben von Arno Piontkowski
Informationen mit Stand 2004 sind über folgenden Link zugänglich (aktuelle Regelung siehe jeweiliges Landesrecht):
Aus dem Institut für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs
Lehrstuhl: Univ.-Prof. Dr. A. Stolle
der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München
Grundlagen und Neukonzeption der amtlichen Ausbildung von Tierärzten unter besonderer Berücksichtigung der
Anforderungen der EU
Inaugural-Dissertation zur Erlangung der tierärztlichen Doktorwürde der tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München
von
Sandra Niessen aus Bonn-Bad Godesberg München 2004
http://edoc.ub.uni-muenchen.de/2491/1/Niessen_Sandra.pdf
Landesrecht NRW - Ausbildung für den amtstierärztlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 25. September 2010 10:10
- Geschrieben von Arno Piontkowski
Die Ausbildung zum Amtstierarzt / zur Amtstierärztin in Nordrhein-Westfalen richtet sich nach der:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen (VAPVet) vom 22.05.2006
Sie kann eingesehen werden unter www.recht.nrw.de → Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV.NRW.) → Gliederungsgruppe 2 → Gliederungsnummer 203016 (sonstige Laufbahnen)
APVO-VET-Nds - Ausbildung für den amtstierärztlichen Dienst in Niedersachsen
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. Oktober 2010 21:28
- Geschrieben von Arno Piontkowski
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Veterinärdienstes (APVO-Vet) vom 22.03.2005 (Nds. GVBl. Nr. 7/2005 S. 94) - VORIS 20411 -
Zulassungsvoraussetzungen und Prüfung für den Tierärztlichen Staatsdienst in Baden-Württemberg
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 07. Februar 2010 12:45
In Baden-Württemberg sind neben dem Abschluss des regulären Tiermedizinstudiums mit der Approbation und einem veterinärmedizinischen Doktorgrad eine mindestens zweijährige tierärztliche Tätigkeit sowie Praktika an einem Schlachthof (12 Schlachttage), an einem Untersuchungsamt (1 Monat) und an einem Veterinäramt (2 Monate) erforderlich.
In der Regel finden in Baden-Württemberg alle zwei Jahre ein Vorbereitungslehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst statt. Diese erstrecken sich jeweils über einen Zeitraum vom insgesamt dreieinhalb Monaten.
Der zehnwöchige Vorbereitungslehrgang, wird vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum durchgeführt und umfasst mindestens 320 Unterrichtsstunden in den Fachgebieten Tiergesundheit, Lebensmittel, Tierschutz,Tierarzneimittel, Verwaltungskunde und Qualitätsmanagementsystem.
Der Vorbereitungslehrgang für den tierärztlichen Staatsdienst und die Prüfung werden nach der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über den Vorbereitungslehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst (Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst – PrOtS) vom 17. Juli 2007 (GBl. vom 8. August 2007 S. 356)* durchgeführt.
Die fünfwöchige Prüfung findet im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang statt. Die Prüfung besteht aus vier schriftlichen Aufsichtsarbeiten, sieben praktischen und sieben mündlichen Prüfungen. Geprüft wird in den Prüfungsfächern
- Tiergesundheit, tierärztliche Pathologie und mikrobiologische Diagnostik,
- Lebensmittel, Lebensmittelwesen, Lebensmittel tierischer Herkunft und Fleischhygiene,
- Tierschutz und Tierschutzrecht,
- Tierarzneimittel und Tierarzneimittelrecht,
- Verwaltungskunde und Qualitätsmanagement
Durch das Bestehen der Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst erlangt man die Befähigung für den tierärztlichen Staatsdienst.
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum zu richten:
- von Tierärztinnen und Tierärzten, die in Baden-Württemberg wohnen, über das für den Wohnort zuständige Regierungspräsidium,
- von Tierärztinnen und Tierärzten, die in anderen Bundesländern wohnen, über die für das Veterinärwesen zuständige oberste Behörde ihres Landes.
*Hinweis: Die Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst vom 17. Juli 2007 kann von der Website des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de) aus der Rubrik "Service / Aus- und Weiterbildung" heruntergeladen werden.





