Amtstierarzt, amtl. Tierarzt, Begriffe und Qualifikation - eine Stellungnahme

Die Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs durch den amtlichen Tierarzt muss alle Aspekte abdecken, die für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und gegebenenfalls für den Schutz der Tiergesundheit sowie für das Wohlbefinden der Tiere von Bedeutung sind. Der Rahmen für den Umfang der Qualifikation wurde daher in Kap. IV: BERUFLICHE QUALIFIKATIONEN A. AMTLICHE TIERÄRZTE, Abschnitt III, des Anhangs zur Verordnung (EG) Nr. 854/2004 für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs abgesteckt.

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Übersicht über den Zugang zum Amtstierärztlichen Dienst in den Bundesländern - Stand 2004

Informationen mit Stand 2004 sind über folgenden Link zugänglich (aktuelle Regelung siehe jeweiliges Landesrecht):

Aus dem Institut für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs
Lehrstuhl: Univ.-Prof. Dr. A. Stolle
der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München
Grundlagen und Neukonzeption der amtlichen Ausbildung von Tierärzten unter besonderer Berücksichtigung der
Anforderungen der EU
Inaugural-Dissertation zur Erlangung der tierärztlichen Doktorwürde der tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München
von
Sandra Niessen aus Bonn-Bad Godesberg München 2004

http://edoc.ub.uni-muenchen.de/2491/1/Niessen_Sandra.pdf

 

Landesrecht NRW - Ausbildung für den amtstierärztlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen

Die Ausbildung zum Amtstierarzt / zur Amtstierärztin in Nordrhein-Westfalen richtet sich nach der:

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen (VAPVet) vom 22.05.2006

Sie kann eingesehen werden unter www.recht.nrw.de →  Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV.NRW.)  →  Gliederungsgruppe 2  →  Gliederungsnummer 203016 (sonstige Laufbahnen)

APVO-VET-Nds - Ausbildung für den amtstierärztlichen Dienst in Niedersachsen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Veterinärdienstes (APVO-Vet) vom 22.03.2005 (Nds. GVBl. Nr. 7/2005 S. 94) - VORIS 20411 -

www.recht-niedersachsen.de/20411/apvo-vet.htm

Zulassungsvoraussetzungen und Prüfung für den Tierärztlichen Staatsdienst in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind neben dem Abschluss des regulären Tiermedizinstudiums mit der Approbation und einem veterinärmedizinischen Doktorgrad eine mindestens zweijährige tierärztliche Tätigkeit sowie Praktika an einem Schlachthof (12 Schlachttage), an einem Untersuchungsamt (1 Monat) und an einem Veterinäramt (2 Monate) erforderlich.

In der Regel finden in Baden-Württemberg alle zwei Jahre ein Vorbereitungslehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst statt. Diese erstrecken sich jeweils über einen Zeitraum vom insgesamt dreieinhalb Monaten.

Der zehnwöchige Vorbereitungslehrgang, wird vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum durchgeführt und umfasst mindestens 320 Unterrichtsstunden in den Fachgebieten Tiergesundheit, Lebensmittel, Tierschutz,Tierarzneimittel, Verwaltungskunde und Qualitätsmanagementsystem.
Der Vorbereitungslehrgang für den tierärztlichen Staatsdienst und die Prüfung werden nach der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über den Vorbereitungslehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst (Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst – PrOtS) vom 17. Juli 2007 (GBl. vom 8. August 2007 S. 356)* durchgeführt.

Die fünfwöchige Prüfung findet im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang statt. Die Prüfung besteht aus vier schriftlichen Aufsichtsarbeiten, sieben praktischen und sieben mündlichen Prüfungen. Geprüft wird in den Prüfungsfächern
- Tiergesundheit, tierärztliche Pathologie und mikrobiologische Diagnostik,
- Lebensmittel, Lebensmittelwesen, Lebensmittel tierischer Herkunft und Fleischhygiene,
- Tierschutz und Tierschutzrecht,
- Tierarzneimittel und Tierarzneimittelrecht,
- Verwaltungskunde und Qualitätsmanagement

Durch das Bestehen der Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst erlangt man die Befähigung für den tierärztlichen Staatsdienst.

Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum zu richten:
- von Tierärztinnen und Tierärzten, die in Baden-Württemberg wohnen, über das für den Wohnort zuständige Regierungspräsidium,
- von Tierärztinnen und Tierärzten, die in anderen Bundesländern wohnen, über die für das Veterinärwesen zuständige oberste Behörde ihres Landes.

*Hinweis: Die Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst vom 17. Juli 2007 kann von der Website des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de) aus der Rubrik "Service / Aus- und Weiterbildung" heruntergeladen werden.

 

 

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